AktuellesInformationenSchuleUnterrichtUNESCOInterner Bereich Koblenz, den  05.02.2012 
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- UNESCO-Projektschule -

 

Tel.-Nr. 0261-915 940

Fax-Nr. 0261-915 9433

 

Schulinformation des Eichendorff-Gymnasiums Koblenz

(Nr. 36 – 01.09.2009)

 

Sehr geehrte Eltern,

 

ich grüße Sie zum neuen Schuljahr und wünsche uns allen - Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen - ein erfolgreiches Schuljahr 2009/2010.

Lassen Sie uns wieder für eine gute Schulatmosphäre sorgen, mit Toleranz und Interesse den anderen begegnen, eventuell auftretende Meinungsverschiedenheiten offen aus-sprechen, um dem gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsauftrag von Elternhaus und

Schule gerecht zu werden. Nehmen Sie bitte als Eltern wie bisher aktiv an unserem Schulleben teil.

 

Zu Beginn des Schuljahres 2009/10 erhalten Sie wieder wichtige Informationen. Wir bitten Sie diese Informationsblätter gut aufzuheben, da immer wieder darauf zurückgegriffen werden muss, z.B. in Bezug auf Ferientermine, die Schulordnung, Beurlaubungsbedin-gungen u.ä. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Rücklauf bestätigen Sie die Kenntnisnahme

auch schulrechtlicher Bestimmungen. Eine ausführliche Chronik des vergangenen Schul-jahres wird der im Oktober erscheinende Jahresbericht 2008/09 enthalten.

 

Kollegium, Schulleitung und Elternbeirat wünschen allen am Schulleben Beteiligten ein

gutes Schuljahr 2009/10, besonders unseren neuen 93 Sextanerinnen und Sextanern

sowie den Zugängen von anderen Schulen.

Bei Schwierigkeiten und Problemen wollen wir in offenem Gespräch gemeinsam nach

Lösungen suchen. Für erste telefonische Kontakte und Terminabsprachen stehe ich

dafür von Montag bis Freitag von 13.05 - 13.35 Uhr zur Verfügung (Tel. 02 61/915 940).

Auch Herr StD Immel (stellvertretender Schulleiter), Herr StD Mager (zweiter stellvertretender

Schulleiter), Frau StD' Stück (für Fragen der Orientierungsstufe), Herr StD Siemsen (Fragen zur Sekundarstufe I), Frau StD' Ehmer (Fragen zur MSS), Frau OStR' Balzer-Engel (Schullaufbahnberatung) stehen nach Anmeldung über das Sekretariat zur Verfügung.

Bei Problemen in einzelnen Fächern bitte ich Sie, sich jedoch zunächst an die einzelnen Lehrkräfte zu wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

W. Selbert

Oberstudiendirektor

 

 

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1. Ferientermine, unterrichtsfreie Tage, wichtige schulische Termine,

Beurlaubungen:

(Bei den Ferienterminen sind jeweils der erste und letzte Ferientag angegeben.)

 

Herbst 2009 12.10.09 (Mo.) - 23.10.09 (Fr.)

Weihnachten 2009/10 21.12.09 (Mo.) - 05.01.10 (Di.)

Ostern 2010 26.03.10 (Fr.) - 09.04.10 (Fr.)

Sommer 2010 05.07.10 (Mo.) - 13.08.10 (Fr.)

 

 

 

Bewegliche Ferientage in Koblenz 2009/10:

Mo., 15.02.10 (Rosenmontag)

Di., 16.02.10 (Fastnacht)

Fr., 14.05.10 (Freitag nach Christi Himmelfahrt)

Fr., 04.06.10 (Freitag nach Fronleichnam)

 

 

Weitere schulfreie Tage

Fr., 12.02.10 Ausgleich für Anwesenheitspflicht am Musikfest (Sa., 06.03.10)

Do., 13.05.10 Christi Himmelfahrt

Mo., 24.05.10 Pfingstmontag

Do., 03.06.10 Fronleichnam

 

 

Wichtige schulische Termine:

Di., 15.09.09 Wahl der Klassenelternsprecher und Wahlvertreter für den

Schulelternbeirat

Do., 01.10.09 Wahl des Schulelternbeirats und Schulelternsprechers

Mo., 26.10.09 Beginn der Methodentage in den 5. Klassen (3 Tage)

Fr., 27.11.09 Aktion Hoffnungszeichen: Kinder helfen Kindern

Do., 17.12.09 Ende der schriftlichen Überprüfungen des 1. Schulhalbjahres

für Schüler/innen der Klassen 5 - 12

Do., 11.03.10 Information der Eltern der 5. Klassen zur Wahl der

2. Pflichtfremdsprache

Mo., 15.03.10 Mündliche Abiturprüfungen

Di., 16.03.10 Mündliche Abiturprüfungen

Fr., 19.03.10 Abiturfeier

Mo., 26.04.10 Mitteilung an die Eltern über Gefährdung der Versetzung

Mo., 03.05.10 Wahl der 3. Pflichtfremdsprache für das Schuljahr 2010/11

Di., 11.05.10 Wahl der 2. Pflichtfremdsprache für das Schuljahr 2010/11

Fr., 21.05.10 Ende der schriftlichen Überprüfungen der Klassen 5 und 7 - 12

Mi., 09.06.10 Zeugnisausgabe an Schüler/innen der Klassen 6 mit evtl. Schul-

laufbahnempfehlung

 

 

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Beurlaubungen:

Beurlaubungen vor und nach Ferienabschnitten sind lt. Schulordnung (§ 38) nicht erlaubt.

Nur in wirklich dringenden Ausnahmefällen ist drei Wochen vorher ein schriftlicher Antrag

mit ausreichender Begründung an die Schulleitung zu richten. Ferienreisen oder Flugter-

mine werden als Begründung nicht akzeptiert. Darauf hat das Kultusministerium in einem

eigenen Rundschreiben nochmals deutlich hingewiesen!

Über Beurlaubungen für einzelne Stunden entscheiden die Fachlehrer, über solche bis

zu 3 Tagen die Klassen- oder Stammkursleiter.

Wenn Klassen- oder Kursarbeiten geschrieben werden, besteht bei Beurlaubung kein

Anspruch auf Nachschreiben!

 

Dringender Hinweis:

Nicht wenige Schülerinnen und Schüler vor allem der Oberstufe sind umfangreiche

feste Arbeitsverhältnisse eingegangen, die mit schulischen Terminen und schulischen

Anliegen kollidieren. Eltern und Arbeitgeber müssen die entsprechenden gesetzlichen

Regelungen zur Jugendarbeit beachten, sonst drohen u.U. empfindliche Strafen!

(Vollzeitschüler gelten dem Gesetz nach als Kinder!) Grundsätzlich gilt: Wer zwei, drei

halbe Tage einem Job nachgeht, kann in der Regel in der Schule keinen Erfolg haben.

 

 

2. Unterrichtszeiten und Sprechzeiten der Lehrkräfte

Unterricht Montag – Freitag:

1. Stunde: 8.00 - 8.45 Uhr 7. Stunde: 13.10 - 13.55 Uhr

2. Stunde: 8.50 - 9.35 Uhr 8. Stunde: 14.00 - 14.45 Uhr

3. Stunde: 9.40 - 10.25 Uhr 9. Stunde: 14.45 - 15.30 Uhr

Große Pause 10. Stunde: 15.30 - 16.15 Uhr

4. Stunde: 10.45 - 11.30 Uhr 11. Stunde: 16.15 - 17.00 Uhr

5. Stunde: 11.35 - 12.20 Uhr

6. Stunde. 12.20 - 13.05 Uhr

 

In Abstimmung mit dem Schulelternbeirat gibt es am Eichendorff-Gymnasium keinen

festen Elternsprechtag; ausreichend lange Gesprächstermine mit den Lehrerinnen und

Lehrern sind über die Kinder oder das Sekretariat zu vereinbaren und sollen inner-

halb von 8 Tagen stattfinden.

 

 

3. Schließfächer/Leihinstrumente

Für Fahrradhelme, Schulbücher u.a. gibt es Schließfächer in der Schule. Die Jahres-

miete von ca. 12,- € wird per Bankeinzug erhoben. Herr StD Immel gibt Auskunft

über freie Fächer und regelt die Vermietung.

Für die Miete von Schließfächern zum Deponieren von Musikinstrumenten wende man sich an Frau Förster, für die von Leihinstrumenten an Herrn Scherhag.

 

 

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4. Personalveränderungen 2009/10

Am Ende des vergangenen Schuljahres haben wir uns von verdienten Kolleginnen

und Kollegen verabschiedet.

- Frau Mueller hat uns im Fach Englisch mit vier Wochenstunden ausgeholfen und

hat jetzt ihre Planstelle am Görres-Gymnasium angetreten.

- Unsere „Altreferendarinnen“ Frau Kösters, Frau Land und Frau Teichmann haben

ihr zweites Staatsexamen erfolgreich abgelegt und Planstellen in Neuerburg,

Kastellaun und Wittlich erhalten.

- Frau Kecker, die neun Jahre bei uns unterrichtet hat, ist in den Auslandsschuldienst

nach Madrid gewechselt.

- Herr Hens unterrichtete seit 1991 am Eichendorff-Gymnasium, in diesem Schuljahr

ist Kollege Hens zum stellvertretenden Seminarleiter des Studienseminars für das

Lehramt an Gymnasien in Koblenz berufen worden.

- Herr Ahrens hat dankenswerter Weise ein zusätzliches Schuljahr nach seiner

Pensionierung bei uns unterrichtet und ist jetzt nach 30 Dienstjahren am Eichen-

dorff-Gymnasium in den Ruhestand verabschiedet worden.

- Nach 37 Dienstjahren an unserer Schule haben wir auch Herrn Rieß, einen Päda-

gogen, der sich in vielfältiger Weise in der Schulgemeinschaft eingesetzt hat,

in den Ruhestand verabschiedet.

Wir danken den Kolleginnen und Kollegen für ihren engagierten Einsatz an unserer

Schule.

 

Als neue Kollegen begrüßen wir am Eichendorff-Gymnasium:

Frau OStR’ Boomgaarden (Französisch/evangelische Religionslehre), Frau OStR’

Hoffmann (Deutsch/Englisch), Herr StR Klappach (Englisch/Französisch),

Frau Khritchenko (Englisch/Französisch), Herr RL Shokrollahi (Mathematik/Sport),

Herr OStR Schulte (Sozialkunde/Sport), Frau Sun (Chemie/Physik) sowie

Frau Ullner (Deutsch/Bildende Kunst).

Allen neuen Kolleginnen und Kollegen wünschen wir für ihre Arbeit an unserer

Schule besten Erfolg.

 

5.1 Statistisches (Stand 27.08.09):

Im Schuljahr 2009/10 besuchen 912 Schülerinnen und Schüler unsere Schule.

 

Klasse Stärke Klassenleiter Vertreter

5a 31 Frau Birkenbihl-Münch (Herr Klappach)

5b 31 Herr Kadel (Frau Balzer-Engel)

5c 31 Frau Palfalvi (Herr Immel)

 

6a 32 Frau Balzer-Engel (Herr Shokrollahi)

6b 32 Frau Brück (Herr Ley)

6c 25 Frau Förster (Herr Dr. Löhnert)

6d 32 Frau Neddermeyer (Herr Schadebrodt)

 

7a 31 Frau Freisberg (Herr Fuhrmann)

7b 31 Herr Shokrollahi (Frau Ullner)

7c 31 Herr Klappach (Frau Lehmen)

 

 

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8a 31 Frau Jacobs (Herr Scherhag)

8b 31 Herr Mueller (Frau Freisberg)

8c 29 Frau Tippel (Herr Immel)

8d 29 Herr Schadebrodt (Frau Kern)

 

9a 30 Frau Jost (Herr Ley)

9b 31 Herr Jung (Frau Kreitz)

9c 30 Herr Schütz (Frau Hoffmann)

 

10a 29 Herr Scherhag (Frau Breit)

10b 28 Herr Trenner-Wißner (Frau Siemsen)

10c 27 Frau Kreitz (Herr Moch)

10d 26 Frau Kalt (Frau Ehmer)

 

MSS 11 103 Stammkurse: Religion/Ethik

MSS 12 98 Stammkurse: Deutsch

MSS 13 83 Stammkurse: Gesellschaftslehre

 

5.2 Arbeitsgemeinschaften

- Für die Teilnahme am Angebot im Fach Musik (Chöre, Bands, Ensembles,

Instrumentalunterricht, musikalisches Zusatzangebot usw.) wende man sich

an Frau Förster.

- Herr Rieß betreut die Video-AG.

- Herr Trenner-Wißner leitet die Schach-AG.

- Für die Theater-AG wende man sich an Frau Kreitz.

- Herr Schrank betreut in einer AG Schüler, die bei "Jugend forscht" mitmachen wollen.

- Frau Siemsen betreut die AG Schülerzeitung.

- Frau Lehmen leitet die AG Rudern.

- Frau Stück betreut die Patenschaftsschüler-AG.

- Frau Kalt leitet eine Spanisch-AG.

- Frau Wehr und Herr Ley bieten eine Jonglier-AG an.

- Herr Shokrollahi leitet eine Mathematik-AG (Förderunterricht Mittelstufe).

 

Für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften wende man sich an die genannten Lehrerinnen und Lehrer.

 

5.3 PES-Programm

Unsere Schule nimmt am „Projekt erweiterte Selbstständigkeit“ teil, d.h., wir können für begrenzte Zeiten (z.B. 1 Woche, 1 Monat) Vertretungslehrer „besorgen“, die einspringen,

wenn z.B. andere Lehrer auf Klassenfahrt sind oder aus Krankheitsgründen länger fehlen müssen.

Zu diesem Zweck arbeiten wir z.Z. an einer „PES“-Kartei von Fachkräften, die kurzfristig

zur Vertretung bereitstehen. Dabei muss nicht unbedingt z.B. der ausfallende Latein-

unterricht ersetzt werden, sondern in den „Latein“-Stunden kann etwa auch Sozialkunde, Erdkunde oder Wirtschaftsenglisch stattfinden.

 

 

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6. Schulelternsprecherin ist Frau Jutta Rothburg-Faust, Tel. 4 45 24

 

 

7. Förderverein (VFF)

Die Unterstützung der Schule durch den „Verein der Freunde und Förderer“ wird

immer wichtiger; die ca. 400 Mitglieder (Eltern, Lehrer und Ehemalige) helfen

uns in erheblichem Umfang durch finanzielle Zuwendungen für Studienfahrten,

Schüleraustausch, Musikfreizeiten oder Unterrichtsmaterial, Instrumente u.ä.

Zu Beginn des Schuljahres werden nochmals Aufnahmeanträge verteilt mit der Bitte,

die Arbeit des VFF durch einen Jahresbeitrag von wahlweise € 12,-, 18,-, 24,-,

30,-, 36,-, 42,- oder 48,- zu unterstützen.

 

Für Rückfragen steht auch der Vorsitzende des VFF zur Verfügung:

Herr Gunther Schmitz, den Sie über die Schulanschrift erreichen können.

Das Konto des VFF lautet: 130 005 bei der Sparkasse Koblenz (BLZ 570 501 20).

Der VFF ist unter Nr. 220 209 beim Finanzamt Koblenz als gemeinnützig anerkannt;

Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar. Im Jahresbericht der Schule gibt der

VFF jeweils einen kurzen Rechenschaftsbericht und begrüßt die neuen Mitglieder.

 

8. Der Datenschutz verlangt, dass jede Veröffentlichung von Namen und Fotos in der

Presse, in Schulinformationen, Jahresberichten, Schülerzeitungen u.ä. die Zustimmung

des Genannten oder Abgebildeten voraussetzt. Das gilt sogar für Abiturienten- und

Klassenlisten. – Da die Schulleitung nicht bei jedem Anlaß (z.B. Musikfest) jeden

Beteiligten fragen kann, ob er mit der Veröffentlichung einverstanden ist, wird folgender

Weg vorgeschlagen: Wer gegen eine Nennung seines Namens oder die Veröffentlichung

von Fotos ist, teile das bitte der Schulleitung schriftlich bis zum 01.10.09 mit.

 

9. Schulordnung

Die neue „Übergreifende Schulordnung“ in der Fassung vom 12. Juni 2009, die auch die Zeugnis- und Versetzungsordnung enthält, kann bei der Schulleitung eingesehen werden.

 

10. Versäumnisse von Kursarbeiten (MSS 11 – 13)

Die Gesamtkonferenz hat beschlossen, dass das Fehlen bei Kursarbeiten in der MSS

nur mit ärztl. Attest oder aus anderen wichtigen Gründen, die die MSS-Leiterin in Ab-

sprache mit dem Fachlehrer anerkennt, entschuldigt wird.

 

 

11. Einige wichtige Abschnitte aus der Übergreifenden Schulordnung:

§ 7 Der Schüler ist verpflichtet, schulische Einrichtungen pfleglich zu behandeln.

Er ist für die Sauberkeit der Schulgebäude und des Schulgeländes mitverant-

wortlich. Er haftet ... für Schäden am Schulvermögen ...

§ 33 Die Abmeldung vom Unterricht in einem Wahlfach (z.B. Fremdsprache) ist nur

zum Ende des Schulhalbjahres zulässig. Ein Schüler kann von einem Wahlfach oder von einer freiwilligen AG ausgeschlossen werden, wenn er nicht hin-

reichend mitarbeitet oder die gestellten Anforderungen nicht erfüllt.

 

 

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§ 36 Die Schüler dürfen während der Schulzeit das Schulgebäude nur mit Erlaubnis

eines Lehrers verlassen; in Pausen und Freistunden ist Schülern der MSS das

Verlassen erlaubt.

§ 37 Ist ein Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich er-

klärten Schulveranstaltungen (z.B. Wandertag) teilzunehmen, so haben er oder

die Eltern, falls er minderjährig ist, die Gründe schriftlich darzulegen ...

Bei längerer Verhinderung ist die Schule spätestens am 3. Tag zu unterrichten.

§ 38 Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt der Fachlehrer.

Bis zu drei Unterrichtstagen gewährt der Klassenleiter oder der Stammkurs-

leiter, in anderen Fällen der Schulleiter. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen kann der Schulleiter gestatten.

§ 44 Das (freiwillige) Zurücktreten (in die nächstniedere Klassenstufe 6- 10) muss

von den Eltern spätestens am letzten Unterrichtstag vor den Osterferien be-

antragt werden.

§ 77.4 Spätestens einen Monat vor dem letzten Unterrichtstag eines Schuljahres

können schriftliche Anträge auf Berücksichtigung besonderer Umstände bei

der Entscheidung über die Versetzung oder Wiederholung eingereicht werden.

§ 77.5 Wird Epochalunterricht ... erteilt, so wird die Zeugnisnote des Halbjahres-

zeugnisses der Entscheidung über die Versetzung ... zugrunde gelegt.

 

 

12. Spezieller Epochalunterricht im Schuljahr 2009/10

 

Klasse 1. Halbjahr 2. Halbjahr

 

8a-d ev./kath. Religion/Ethik Geschichte

8a Biologie Chemie

8b Biologie Chemie

 

9a Musik Bildende Kunst

9b Musik Bildende Kunst

9c Bildende Kunst Musik

 

10a Musik Bildende Kunst

10b Bildende Kunst Musik

10c Musik Bildende Kunst

10d Bildende Kunst Musik

 

 

13. Hinweise zum Versicherungsschutz (VV des KM vom 19.08.82):

- Bei vorzeitig beendetem Unterricht (z.B. Hitzefrei, Erkrankung des Fachlehrers) gehen wir davon aus, dass alle Schüler sofort die Schule verlassen dürfen. Wer

eine Beaufsichtigung bis zur nächsten Heimfahrtgelegenheit wünscht, teilt das

bitte schriftlich der Schulleitung mit.

- In jedem Fall ist grundsätzlich nur der direkte Schulweg versichert. Private Be-

sorgungen, z.B. Einkäufe auf dem Schulweg, durchbrechen den Versicherungs-

schutz.

- Schüler, die wegen Übelkeit o.ä. die Schule verlassen wollen, müssen sich im

Sekretariat einen Entlassungsschein holen. Vorher haben sie ihre Eltern anzu-

rufen und ihr Heimkommen anzukündigen. Die Eltern geben den Entlassungs-

schein bitte so bald wie möglich an die Schule zurück.

 

 

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14. Kopiergeld

Für Kopien von Unterrichtsmaterialien werden über die Klassen-/Stammkursleiter

4,- € sowie 1,- € für die SV-Arbeit pro Schuljahr eingesammelt.

 

 

15. Hausordnung

Nach § 102 der „Übergreifenden Schulordnung“ vom 12. Juni 2009 wird folgende

Hausordnung erlassen.

Diese Hausordnung regelt den Schulalltag und soll ein geordnetes Zusammenleben

aller am Schulleben Beteiligten ermöglichen, das von gegenseitiger Rücksichtnahme

und Hilfsbereitschaft getragen ist.

 

1. Grundregel

Jede/r hat sich so zu verhalten, dass er/sie weder sich selbst noch andere gefährdet

noch Sachschaden verursacht. Bei schuldhaft herbeigeführten Schäden haftet der

Verursacher.

 

2. Verhalten zu Beginn des Unterrichts

2.1 Lehrer/innen und Schüler/innen berücksichtigen die schwierigen Verkehrsver-

hältnisse und verlassen ihre Wohnung so rechtzeitig, dass sie pünktlich zum

Unterricht anwesend sind.

2.2 Aus Sicherheitsgründen betreten die Schüler/innen das Schulgebäude durch

den Hofeingang. Die Schüler/innen, deren Unterricht um 8.00 Uhr beginnt, die

aber vor 7.40 Uhr eintreffen, können in die Aufenthaltsräume gehen. Der Ein-

fahrtsbereich des Schulhofes ist freizuhalten.

2.3 Das Schulgebäude wird um 7.50 Uhr für die erste Stunde geöffnet. Bei un-

günstiger Witterung läßt der Hausmeister die Schüler/innen bereits früher ins

Gebäude ein, jedoch nicht vor 7.40 Uhr.

2.4 Schüler/innen, deren Unterricht nicht mit der ersten Stunde beginnt, begeben

sich, sofern sie wegen der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel früher in der

Schule eintreffen, durch den Hofeingang in die Aufenthaltsräume („Aquarium“

und Schülercafé). Der Aufenthalt in den Klassen oder Fluren ist nicht gestattet.

2.5 Der Unterricht beginnt und endet mit dem Klingelzeichen. Bei Verspätung kann

eine schriftliche Entschuldigung (Erklärung der Erziehungsberechtigten) verlangt

werden.

2.6 Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrerin/der Lehrer nicht im Klassen-

raum, wird dies vom Klassen- bzw. Kurssprecher dem Sekretariat gemeldet.

Die Schüler/innen bleiben im Raum, bis von der Schulleitung neue Weisung

erfolgt.

2.7 Turnhalle und Fachräume dürfen in der Regel nur in Begleitung einer Lehrerin/

eines Lehrers betreten werden.

 

3. Verhalten während der Pausen und Freistunden

3.1 Während der kleinen Pausen bleiben die Schüler in ihrem Klassenraum oder

in dessen Nähe.

3.2 In der großen Pause begeben sich die Schüler/innen auf den Schulhof und

betreten das Gebäude wieder nach dem ersten Klingeln am Ende der großen

Pause. Begründete Ausnahmen sind möglich (z.B. Gespräche mit Lehrer/

innen, Beantragen und Abholen von Schülerbescheinigungen, Bibliotheks-

ausleihen).

 

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3.3 Das Verlassen des Schulgeländes ist Schülerinnen und Schülern der Klassen

5 – 10 nur in Ausnahmefällen und nur mit Genehmigung des am Hofeingang

aufsichtführenden Lehrers gestattet. Schülerinnen und Schüler ist der

Aufenthalt vor und auf der Freitreppe nicht gestattet.

3.4 Das Betreten und Überklettern der Schulhofeinfriedung ist verboten. Es ist nicht

erlaubt, den Keller und den Außengang im dritten Stock zu betreten. Aus

Sicherheitsgründen sind auch das Sitzen auf den Fensterbänken und das

Laufen auf den Fluren verboten.

3.5 Zweimaliges Schellen zu Beginn der großen Pause bedeutet, dass die Schüler/

innen im Hause bleiben dürfen (z.B. bei starkem Regen).

 

 

4. Verschiedenes

4.1 Alle sind verpflichtet, zur Sauberkeit im Schulgebäude beizutragen. Abfälle

gehören in die dafür bestimmten Behälter.

Schüler/innen können zu Reinigungsdiensten herangezogen werden.

4.2 In der Aula und in Räumen mit Teppichboden sind Essen und Trinken nicht

erlaubt. Kaugummikauen ist im Gebäude generell verboten.

4.3 Handys sind bei allen Arten von schriftlichen Überprüfungen auf dem Lehrer-

tisch abzulegen. Sie müssen während des Unterrichts abgeschaltet sein.

4.4 Aus gesundheitlichen und erzieherischen Gründen sind den Schülerinnen und

Schülern das Rauchen und der Alkoholkonsum durch die Schulordnung unter-

sagt. Über Ausnahmen für die Schüler/innen der Sekundarstufe II entscheidet

der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schulelternbeirat (vgl. § 93 ÜSchO).

4.5 Motorisierte Zweiräder sind nur an den vorgesehenen Stellen, Fahrräder nur

so abzustellen, dass sie niemanden gefährden oder behindern. Das Befahren

des Hofes ist wegen Gefährdung der Mitschüler verboten. Dies gilt auch für

Skateboards, Inliners u.ä. im Hause und auf dem Hof.

4.6 Schüler/innen dürfen Autos nicht auf dem Schulhof parken. Über Ausnahmen

entscheidet die Schulleitung.

Ballspiele auf dem Schulhof außerhalb des Sportunterrichts sind aus Sicher-

heitsgründen nicht gestattet.

4.7 Geld sollte nur in geringem Umfang in die Schule mitgebracht werden.

Jeder hat es stets bei sich zu tragen, um Diebstähle unmöglich zu machen.

Für Geld und Wertsachen besteht kein Versicherungsschutz.

4.8 Gegenstände, durch die Gesundheit und Leben anderer gefährdet werden

können, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

4.9 Zum Unterricht in den Fachräumen sind alle Schulsachen mitzunehmen.

Der Raum ist von der Lehrerin/dem Lehrer, die/der zuletzt unterrichtet hat,

abzuschließen.

4.10 Nach der letzten Stunde sind die Stühle hochzustellen.

 

 

5. Besondere Bestimmungen

5.1 Das Verhalten im Gefahrenfalle regelt eine besondere Alarmordnung, die

in den Räumen sichtbar angebracht werden muß.

5.2 Für die Bibliotheken, die Fachräume, die Orientierungsstufenräume, die

Turnhalle und das Schülercafé gelten besondere Benutzungsordnungen.

5.3 Die Aufsicht im Schulgebäude und auf dem Schulhof regelt eine besondere

Aufsichtsordnung.

 

 

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Zusätzliche Bitte:

Die Schulleitung bittet darum, dass Schülerinnen und Schüler dem Ruf und

dem Ansehen des Eichendorff-Gymnasiums entsprechend ordentlich gekleidet

zur Schule kommen. Daher halten wir es für unschicklich, bauchnabelfrei oder

mit Baseball-Kappen in der Schule herumzulaufen.

 

 

16 . Schullandheim in Urbach/Ww.

Unsere Schule unterhält seit 97/98 ein festes Mietverhältnis im Schullandheim

Urbach/Ww. Zu festgelegten Zeiten (4 – 6 Wochen im Jahr) können sich dort Klassen,

Kurse, Musikgruppen oder die SV zu sehr günstigen Bedingungen aufhalten.

Vorsitzender des Schullandheim-Vereins e.V. des Eichendorff-Gymnasiums ist

Herr Dr. Kienle, Tel. 02 61-70 10 24. Das Schullandheim wird auch vom VFF unter-

stützt (vgl. Nr. 7).

 

 

17. Termine des Arbeitskreises "Lebendige Antike"

11.11.09 Vom Nachleben Ovids im Mittelalter

25.11.09 Die Schöne und der Stier

Zum antiken Ursprung des Begriffs „Europa“

23.01.10 Exkursion nach Mannheim: Alexander der Große

10.02.10 Antikes und modernes Frauenbild:

Die Medea des Euripides

24.02.10 Römische Eisenverhüttung in der Eifel

Die Vorträge finden jeweils um 19.30 Uhr im Medienraum der Schule statt.