AktuellesInformationenSchuleUnterrichtUNESCOInterner Bereich Koblenz, den  01.08.2010 
Sie befinden sich hier:  Aktuelles / Archiv / Schulinformation Nr.34 / 

Schulinformation Nr.34

Die Schulinformation vom 31.08.07 als Download.

 

Schulinformation des Eichendorff-Gymnasiums Koblenz

(Nr. 34 – 31.08.2007)

 

Sehr geehrte Eltern,

ich grüße Sie zum neuen Schuljahr und wünsche uns allen - Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen - ein erfolgreiches Schuljahr 2007/2008.

 

Lassen Sie uns wieder für eine gute Schulatmosphäre sorgen, mit Toleranz und Interesse den anderen begegnen, eventuell auftretende Meinungsverschiedenheiten offen aus-sprechen, um dem gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsauftrag von Elternhaus und Schule gerecht zu werden. Nehmen Sie bitte als Eltern wie bisher aktiv an unserem Schulleben teil.

 

Zu Beginn des Schuljahres 2007/08 erhalten Sie wieder wichtige Informationen. Wir bitten Sie diese Informationsblätter gut aufzuheben, da immer wieder darauf zurückgegriffen werden muss, z.B. in Bezug auf Ferientermine, die Schulordnung, Beurlaubungsbedin-gungen u.ä.  Mit Ihrer Unterschrift auf dem Rücklauf bestätigen Sie die Kenntnisnahme auch schulrechtlicher Bedingungen. Eine ausführliche Chronik des vergangenen Schul-jahres wird der im Dezember erscheinende Jahresbericht 2006/07 enthalten.

 

Kollegium, Schulleitung und Elternbeirat wünschen allen am Schulleben Beteiligten ein gutes Schuljahr 2007/08, besonders unseren neuen 90 Sextanerinnen und Sextanern sowie den Zugängen von anderen Schulen.

Bei Schwierigkeiten und Problemen wollen wir in offenem Gespräch gemeinsam nach Lösungen suchen. Für erste telefonische Kontakte und Terminabsprachen stehe ich  dafür von Montag bis Freitag von 13.05 - 13.35 Uhr zur Verfügung (Tel. 02 61/915 940).

 

Auch Herr StD Immel (stellvertretender Schulleiter), Frau OStR' Stück (für Fragen der Orientierungsstufe), Herr StD Siemsen (Fragen zur Sekundarstufe I), Frau StD' Ehmer (Fragen zur MSS), Herr StD Hens und Frau OStR' Balzer-Engel (Schullaufbahnberatung) stehen nach Anmeldung über das Sekretariat zur Verfügung. Bei Problemen in einzelnen Fächern bitte ich Sie, sich jedoch zunächst an die einzelnen Lehrkräfte zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

 

W. Selbert

Oberstudiendirektor

 

1. Ferientermine, unterrichtsfreie Tage, wichtige schulische Termine, Beurlaubungen: 

(Bei den Ferienterminen sind jeweils der erste und letzte Ferientag angegeben.)

Herbst 2007   08.10.07 (Mo.)   - 19.10.07 (Fr.)

Weihnachten 2007/08  24.12.07 (Mo.)    -  08.01.08 (Di.)

Ostern 2008   12.03.08 (Mi.)   - 28.03.08 (Fr.)

Sommer 2007   23.06.08 (Mo.)   - 31.07.08 (Fr.)

 

Bewegliche Ferientage in Koblenz 2007/08:

Mo.,    04.02.08 (Rosenmontag)  

Di.,      05.02.08 (Fastnacht)      

Fr.,       02.05.08 (Freitag nach Christi Himmelfahrt)

Fr.,      23.05.08 (Freitag nach Fronleichnam)

 

Weitere schulfreie Tage:

Mi.,    03.10.07  Tag der deutschen Einheit   

Do.,   01.11.07  Allerheiligen     

Do.,   01.05.08  Maifeiertag/Christi Himmelfahrt

Mo.,  12.05.08  Pfingstmontag

Do.,   22.05.08  Fronleichnam

 

Wichtige schulische Termine:

Do.,   20.09.07 Wahl der Klassenelternsprecher und Wahlvertreter für den Schulelternbeirat

Do.,  04.10.07 Wahl des Schulelternbeirats und Wahl zum Schul- und Schulbuchausschuss

Mi.,   24.10.07 Wahl des Schulelternsprechers

Mo.,  05.11.07 Beginn der Methodentage in den 5. Klassen (3 Tage)

Fr.,   30.11.07 Aktion Hoffnungszeichen: Kinder helfen Kindern

Do.,  20.12.07 Ende der schriftlichen Überprüfungen des 1. Schulhalbjahres für Schüler/innen der Klassen 5 - 12

Mo.,  03.03.08 Mündliche Abiturprüfungen

Di.,   04.03.08 Mündliche Abiturprüfungen

Do.,   06.03.08   Information der Eltern der 6. Klassen zur Wahl der 2. Pflichtfremdsprache

Fr.,   07.03.08 Abiturfeier

Fr.,   18.04.08 Mitteilung an die Eltern über Gefährdung der Versetzung

Mo.,  28.04.08 Wahl der 2. und 3. Pflichtfremdsprache für das Schuljahr 2008/09

Di.,   13.05.08 Bundesjugendspiele

Fr.,   16..05.08 Ende der schriftlichen Überprüfungen der Klassen 5 und 7 - 12

Fr.,    30.05.08 Zeugnisausgabe an Schüler/innen der Klassen 6 mit evtl. Schullaufbahnempfehlung 

 

 

Beurlaubungen:

Beurlaubungen vor und nach Ferienabschnitten sind lt. Schulordnung (§ 36) nicht erlaubt.

Nur in wirklich dringenden Ausnahmefällen ist drei Wochen vorher ein schriftlicher Antrag mit ausreichender Begründung an die Schulleitung zu richten. Ferienreisen oder Flugtermine werden als Begründung nicht akzeptiert. Darauf hat das Kultusministerium in einem eigenen Rundschreiben nochmals deutlich hingewiesen!

Über Beurlaubungen für einzelne Stunden entscheiden die Fachlehrer, über solche bis zu 3 Tagen die Klassen- oder Stammkursleiter.

Wenn Klassen- oder Kursarbeiten geschrieben werden, besteht bei Beurlaubung kein Anspruch auf Nachschreiben!

 

Dringender Hinweis:

Nicht wenige Schülerinnen und Schüler vor allem der Oberstufe sind umfangreiche feste Arbeitsverhältnisse eingegangen, die mit schulischen Terminen und schulischen Anliegen kollidieren. Eltern und Arbeitgeber müssen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur Jugendarbeit beachten, sonst drohen u.U. empfindliche Strafen! (Vollzeitschüler gelten dem Gesetz nach als Kinder!) Grundsätzlich gilt: Wer zwei, drei halbe Tage einem Job nachgeht, kann in der Regel in der Schule keinen Erfolg haben.

2.  Unterrichtszeiten und Sprechzeiten der Lehrkräfte

      Unterricht Montag – Freitag:

1. Stunde:   8.00 -   8.45 Uhr

2. Stunde:   8.50 -   9.35 Uhr

3. Stunde:   9.40 - 10.25 Uhr

Große Pause

4. Stunde: 10.45 - 11.35 Uhr

5. Stunde: 11.35 - 12.20 Uhr

6. Stunde. 12.20 - 13.05 Uhr

7. Stunde: 13.10 - 13.55 Uhr

8. Stunde: 14.00 - 14.45 Uhr

9. Stunde: 14.45 - 15.30 Uhr

10. Stunde: 15.30 - 16.15 Uhr

11. Stunde: 16.15 - 17.00 Uhr

 

In Abstimmung mit dem Schulelternbeirat gibt es am  Eichendorff-Gymnasium keinen festen Elternsprechtag; ausreichend lange Gesprächstermine mit den Lehrerinnen und Lehrern sind über die Kinder oder das Sekretariat zu vereinbaren und sollen innerhalb von 8 Tagen stattfinden.

3.  Telefon/Schließfächer/Leihinstrumente

In der Schule hat der Förderverein für Schüler und Lehrer ein Münztelefon installiert. Er trägt einen Teil der Kosten. Für die Miete von Schließfächern zum Deponieren von Musikinstrumenten wende man sich an Frau Förster, für die von Leihinstrumenten an Herrn Scherhag.

Für Fahrradhelme, Schulbücher u.a. gibt es Schließfächer in der Schule. Die Jahresmiete von ca. 12,- Euro wird per Bankeinzug erhoben. Herr StD Immel gibt Auskunft über freie Fächer und regelt die Vermietung.

 

4. Personalveränderungen 2007/08

Zum Schuljahresende 2006/07 haben wir uns von einer Reihe von Kolleginnen und Kollegen verabschiedet.

a) Frau OStR' Dams-Rudersdorf ist nach 26 Jahren Schuldienst am Eichendorff-Gymnasium in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eingetreten. Sie hat nicht nur mit großem Engagement unterrichtet, sondern sich auch im außerunterrichtlichen Bereich, sei es bei Studienfahrten, bei Wettbewerben in Geschichte und Latein, beim Schüleraustausch oder dem Aufbau der Unterstufen- und Mittelstufenbibliothek in besonderer Weise eingebracht.

b)  Herr OStR Dörner ist nach 24 Dienstjahren am Eichendorff-Gymnasium in den Ruhestand versetzt worden. Wir verlieren mit ihm einen erfahrenen Pädagogen, der sich beim Schüleraustausch, bei der Organisation der Musikfeste, bei Studienfahrten oder bei der Erarbeitung unseres Schulprogramms besonders engagiert hat. Wir wünschen beiden Kollegen einen "aktiven Unruhestand".

c) Frau Drepper hat in diesem Schuljahr ihr Referendariat begonnen.

d) Herr Lappé ist als Seiteneinsteiger nach Höhr-Grenzhausen versetzt worden.

Wir danken den Kolleginnen und Kollegen für ihren engagierten Einsatz an unserer Schule.

Als neue Kollegen begrüßen wir am Eichendorff-Gymnasium:

Frau StR' Breiner (Deutsch/Englisch) und Herr StR Eisenmenger (Französisch/

Geschichte)

Als neue Referendarinnen sind dem Eichendorff-Gymnasium zugeteilt worden:

Frau Brünnler (Sozialkunde/Deutsch), Frau Kösters (Mathematik/Englisch), Frau Land (Erdkunde/kath. Religion), Frau Teichmann (Chemie/Erdkunde), Frau Wedig (Musik/Latein).

Allen neuen Kolleginnen und Kollegen wünschen wir für ihre Arbeit am Eichendorff- Gymnasium viel Erfolg.

 

5.1  Statistisches (Stand 30.08.07):

Im Schuljahr 2007/08 besuchen 864 Schülerinnen und Schüler unsere Schule.

5a  30 Frau Birkenbihl-Münch (Frau Barth)

5b  30 Herr Kadel   (Frau Stück)

5c  30 Frau Lehmen  (Frau Rommel)

6a  29 Frau Neddermeyer  (Herr Schadebrodt)

6b  29 Frau Brück   (Herr Gietzen)

6c  29 Frau Meigel   (Frau Rosenbach)

6d  30 Frau Balzer-Engel  (Herr Mager)

7a  31 Frau Jost   (Herr Riefert)

7b  29 Frau Groß   (Herr Trenner-Wißner)

7c  31 Herr Schütz   (Frau Nohr-Görgen)

8a  29 Herr Scherhag  (Frau Breit)

8b  31 Herr Trenner-Wißner (Frau Boucsein)

8c  29 Frau Kreitz   (Herr Artmann)

8d  30 Frau Kalt   (Frau Meigel)

9a   29 Frau Schröder  (Herr Ley)

9b   29 Herr Siemsen  (Frau Förster)

9c   30 Frau Neumann  (Frau Tippel)

10a   27 Herr Mueller   (Herr Immel)

10b   32 Herr Rieß   (Frau Kreitz)

10c   33 Frau Barth   (Herr Mueller)

MSS 11   90 Stammkurse: Gesellschaftslehre

MSS 12   96 Stammkurse:  Mathematik

MSS 13   81 Stammkurse: Deutsch

 

5.2 Arbeitsgemeinschaften

- Für die Teilnahme am Angebot im Fach Musik (Chöre, Bands, Ensembles, Instrumentalunterricht, musikalisches Zusatzangebot usw.) wende man sich an Frau Förster.

- Herr Rieß betreut die Video-AG.

- Herr Trenner-Wißner betreut die Schach-AG.

- Für die Theater-AG wende man sich an Frau Kreitz.

- Frau Brück betreut in einer AG Schüler, die bei "Jugend forscht" mitmachen wollen.

- Frau Breit betreut die AG Schülerzeitung.

- Frau Lehmen leitet die AG Rudern.

- Frau Stück leitet die Patenschaftsschüler-AG.

- Frau Müller-Knoche und Frau Meigel bieten eine Limes-AG an.

- Frau Kalt leitet eine Spanisch-AG.

- Herr Wagener bietet eine AG Wirtschaftsenglisch an.

Für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften wende man sich an die genannten Lehrerinnen und Lehrer.

 

5.3 PES-Programm

Unsere Schule nimmt am „Projekt erweiterte Selbstständigkeit“ teil, d.h., wir können für begrenzte Zeiten (z.B. 1 Woche, 1 Monat) Vertretungslehrer „besorgen“, die einspringen, wenn z.B. andere Lehrer auf Klassenfahrt sind oder aus Krankheitsgründen länger fehlen müssen.

Zu diesem Zweck arbeiten wir z.Z. an einer „PES“-Kartei von Fachkräften, die kurzfristig zur Vertretung bereitstehen. Dabei muss nicht unbedingt z.B. der ausfallende Lateinunterricht ersetzt werden, sondern in den „Latein“-Stunden kann etwa auch Sozialkunde, Erdkunde oder Wirtschaftsenglisch stattfinden.

 

6.  Schulelternsprecherin ist Frau Mechthild Kupp, Tel. 02 61-2 17 67

 

7.   Förderverein (VFF)

Die Unterstützung der Schule durch den „Verein der Freunde und Förderer“ wird immer wichtiger; die ca. 400 Mitglieder (Eltern, Lehrer und Ehemalige) helfen uns in erheblichem Umfang durch finanzielle Zuwendungen für Studienfahrten, Schüleraustausch, Musikfreizeiten oder Unterrichtsmaterial, Instrumente u.ä. Zu Beginn des Schuljahres werden nochmals Aufnahmeanträge verteilt mit der Bitte, die Arbeit des  VFF durch einen Jahresbeitrag von wahlweise Euro 12,-, 18,-, 24,-, 30,-, 36,-, 42,- oder 48,- zu unterstützen.

Für Rückfragen steht auch der Vorsitzende des VFF zur Verfügung: 

Herr Gunther Schmitz, den Sie über die Schulanschrift erreichen können.

Das Konto des VFF lautet: 130 005 bei der Sparkasse Koblenz (BLZ 570 501 20).

Der VFF ist unter Nr. 220 209 beim Finanzamt Koblenz als gemeinnützig anerkannt; Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar. Im Jahresbericht der Schule gibt der VFF jeweils einen kurzen Rechenschaftsbericht und begrüßt die neuen Mitglieder.

 

8.  Der Datenschutz verlangt, dass jede Veröffentlichung von Namen und Fotos in der Presse, in Schulinformationen, Jahresberichten, Schülerzeitungen u.ä. die Zustimmung des Genannten oder Abgebildeten voraussetzt. Das gilt sogar für Abiturienten- und Klassenlisten. – Da die Schulleitung nicht bei jedem Anlaß (z.B. Musikfest) jeden Beteiligten fragen kann, ob er mit der Veröffentlichung einverstanden ist, wird folgender Weg vorgeschlagen: Wer gegen eine Nennung seines Namens oder die Veröffentlichung von Fotos ist, teile das bitte der Schulleitung schriftlich bis zum 01.10.07 mit.

 

9.   Schulordnung

Die Schulordnung, die auch die Zeugnis- und Versetzungsordnung enthält, kann bei der Schulleitung eingesehen werden. Wer sich selbst eine bestellen möchte: Verlag Emil Sommer, 67269 Grünstadt

                                                                  

10.  Versäumnisse von Kursarbeiten (MSS 11 – 13)

Die Gesamtkonferenz hat beschlossen, dass das Fehlen bei Kursarbeiten in der MSS nur mit ärztl. Attest oder aus anderen wichtigen Gründen, die die MSS-Leiterin in Absprache mit dem Fachlehrer anerkennt, entschuldigt wird.

                                                                                                                            

11.  Einige wichtige Abschnitte aus der Schulordnung:

§  7 Der Schüler ist verpflichtet, schulische Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist für die Sauberkeit der Schulgebäude und des Schulgeländes mitverantwortlich. Er haftet ... für Schäden am Schulvermögen ...

§ 33 Die Abmeldung vom Unterricht in einem Wahlfach (z.B. Fremdsprache) ist nur am Ende des Schulhalbjahres zulässig. Ein Schüler kann von einem Wahlfach oder von einer freiwilligen AG ausgeschlossen werden, wenn er nicht ausreichend mitarbeitet oder die gestellten Anforderungen nicht erfüllt.

§ 34 Die Schüler dürfen während der Schulzeit das Schulgebäude nur mit Erlaubnis eines Lehrers verlassen; in Pausen und Freistunden ist Schülern der MSS das Verlassen erlaubt.                                                                                                                                                       

§ 35 Ist ein Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen (z.B. Wandertag) teilzunehmen, so haben er oder die Eltern, falls er minderjährig ist, die Gründe schriftlich darzulegen ... Bei längerer Verhinderung ist die Schule spätestens am 3. Tag zu unterrichten. 

§ 36 Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt der Fachlehrer. Bis zu drei Unterrichtstagen gewährt der Klassenleiter oder der Stammkursleiter, in anderen Fällen der Schulleiter. Beurlaubungen vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen kann der Schulleiter gestatten.

§ 40 Das (freiwillige) Zurücktreten (in die nächstniedrigere Klassenstufe 7- 10) muß von den Eltern spätestens am letzten Unterrichtstag vor den Osterferien beantragt werden.

§ 65.4 Spätestens einen Monat vor dem letzten Unterrichtstag eines Schuljahres können schriftliche Anträge auf Berücksichtigung besonderer Umstände bei der Entscheidung über die Versetzung oder Wiederholung eingereicht werden.

§ 65.5 Wird Epochalunterricht ... erteilt, so wird die Zeugnisnote des Halbjahreszeugnisses der Entscheidung über die Versetzung ... zugrunde gelegt.

 

12. Spezieller Epochalunterricht in diesem Jahr

In allen 8. Klassen findet Epochalunterricht in den Fächern Religion/Ethik, Geschichte, Chemie und Biologie statt.

In den 9. und 10. Klassen werden Musik und Bildende Kunst epochal unterrichtet.

 

13.   Hinweise zum Versicherungsschutz (VV des KM vom 19.08.82):

- Bei vorzeitig beendetem Unterricht (z.B. Hitzefrei, Erkrankung des Fachlehrers) gehen wir davon aus, dass alle Schüler sofort die Schule verlassen dürfen. Wer eine Beaufsichtigung bis zur nächsten Heimfahrtgelegenheit wünscht, teilt das bitte schriftlich der Schulleitung mit.

- In jedem Fall ist grundsätzlich nur der direkte Schulweg versichert. Private Besorgungen, z.B. Einkäufe auf dem Schulweg, durchbrechen den Versicherungsschutz.

- Schüler, die wegen Übelkeit o.ä. die Schule verlassen wollen, müssen sich im Sekretariat einen Entlassungsschein holen. Vorher haben sie ihre Eltern anzurufen und ihr Heimkommen anzukündigen. Die Eltern geben den Entlassungsschein bitte so bald wie möglich an die Schule zurück.

 

14. Kopiergeld

Für Kopien von Unterrichtsmaterialien werden über die Klassen-/Stammkursleiter

4,- Euro sowie 1,- Euro für die SV-Arbeit pro Schuljahr eingesammelt.

 

15.   Hausordnung

Nach § 88 der „Übergreifenden Schulordnung“ vom 11. Juni 1997 wird folgende Hausordnung erlassen.

Diese Hausordnung regelt den Schulalltag und soll ein geordnetes Zusammenleben aller am Schulleben Beteiligten ermöglichen, das von gegenseitiger Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft getragen ist.

1.  Grundregel

Jede/r hat sich so zu verhalten, dass er/sie weder sich selbst noch andere gefährdet noch Sachschaden verursacht. Bei schuldhaft herbeigeführten Schäden haftet der Verursacher.

2. Verhalten zu Beginn des Unterrichts

Lehrer/innen und Schüler/innen berücksichtigen die schwierigen Verkehrsverhältnisse und verlassen ihre Wohnung so rechtzeitig, dass sie pünktlich zum Unterricht anwesend sind.

Aus Sicherheitsgründen betreten die Schüler/innen das Schulgebäude durch den Hofeingang. Die Schüler/innen, deren Unterricht um 8.00 Uhr beginnt, die aber vor 7.40 Uhr eintreffen, können in die Aufenthaltsräume gehen. Der Einfahrtsbereich des Schulhofes ist freizuhalten.

Das Schulgebäude wird um 7.50 Uhr für die erste Stunde geöffnet. Bei ungünstiger Witterung läßt der Hausmeister die Schüler/innen bereits früher ins Gebäude ein, jedoch nicht vor 7.40 Uhr.

Schüler/innen, deren Unterricht nicht mit der ersten Stunde beginnt, begeben sich, sofern sie wegen der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel früher in der Schule eintreffen, durch den Hofeingang in die Aufenthaltsräume („Aquarium“ und Schülercafé).  Der Aufenthalt in den Klassen oder Fluren ist nicht gestattet.

Der Unterricht beginnt und endet mit dem Klingelzeichen. Bei Verspätung kann eine schriftliche Entschuldigung (Erklärung der Erziehungsberechtigten) verlangt werden.

Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrerin/der Lehrer nicht im Klassenraum, wird dies vom Klassen- bzw. Kurssprecher dem Sekretariat gemeldet.

Die Schüler/innen bleiben im Raum, bis von der Schulleitung neue Weisung erfolgt.

Turnhalle und Fachräume dürfen in der Regel nur in Begleitung einer Lehrerin/eines Lehrers betreten werden.

 

3. Verhalten während der Pausen und Freistunden

3.1 Während der kleinen Pausen bleiben die Schüler in ihrem Klassenraum oder in dessen Nähe.

3.2 In der großen Pause begeben sich die Schüler/innen auf den Schulhof und betreten das Gebäude wieder nach dem ersten Klingeln am Ende der großen Pause. Begründete Ausnahmen sind möglich (z.B. Gespräche mit Lehrer/ innen, Beantragen und Abholen von Schülerbescheinigungen, Bibliotheksausleihen).

3.3 Das Verlassen des Schulgeländes ist Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 – 10 nur in Ausnahmefällen und nur mit Genehmigung des am Hofeingang aufsichtführenden Lehrers gestattet. Schülerinnen und Schüler ist der Aufenthalt vor und auf der Freitreppe nicht gestattet.

3.4 Das Betreten und Überklettern der Schulhofeinfriedung ist verboten. Es ist nicht erlaubt, den Keller und den Außengang im dritten Stock zu betreten. Aus Sicherheitsgründen sind auch das Sitzen auf den Fensterbänken und das Laufen auf den Fluren verboten.

3.5 Zweimaliges Schellen zu Beginn der großen Pause bedeutet, dass die Schüler/innen im Hause bleiben dürfen (z.B. bei starkem Regen).

 

4. Verschiedenes

4.1 Alle sind verpflichtet, zur Sauberkeit im Schulgebäude beizutragen. Abfälle gehören in die dafür bestimmten Behälter. Schüler/innen können zu Reinigungsdiensten herangezogen werden.

4.2 In der Aula und in Räumen mit Teppichboden sind Essen und Trinken nicht erlaubt. Kaugummikauen ist im Gebäude generell verboten.

4.3 Handys sind bei allen Arten von schriftlichen Überprüfungen auf dem Lehrertisch abzulegen. Sie müssen während des Unterrichts abgeschaltet sein.

4.4 Aus gesundheitlichen und erzieherischen Gründen sind den Schülerinnen und Schülern das Rauchen und der Alkoholkonsum durch die Schulordnung untersagt. Über Ausnahmen für die Schüler/innen der Sekundarstufe II entscheidet der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schulelternbeirat (vgl. § 80 SchO.)

4.5 Motorisierte Zweiräder sind nur an den vorgesehenen Stellen, Fahrräder nur so abzustellen, dass sie niemanden gefährden oder behindern. Das Befahren des Hofes ist wegen Gefährdung der Mitschüler verboten. Dies gilt auch für Skateboards, Inliners u.ä. im Hause und auf dem Hof.

4.6 Schüler/innen dürfen Autos nicht auf dem Schulhof parken. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Ballspiele auf dem Schulhof außerhalb des Sportunterrichts sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

4.7 Geld sollte nur in geringem Umfang in die Schule mitgebracht werden. Jeder hat es stets bei sich zu tragen, um Diebstähle unmöglich zu machen. Für Geld und Wertsachen besteht kein Versicherungsschutz.

4.8 Gegenstände, durch die Gesundheit und Leben anderer gefährdet werden können, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

4.9 Zum Unterricht in den Fachräumen sind alle Schulsachen mitzunehmen. Der Raum ist von der Lehrerin/dem Lehrer, die/der zuletzt unterrichtet hat, abzuschließen.

4.10 Nach der letzten Stunde sind die Stühle hochzustellen.

 

5. Besondere Bestimmungen

Das Verhalten im Gefahrenfalle regelt eine besondere Alarmordnung, die in den Räumen sichtbar angebracht werden muß.

Für die Bibliotheken, die Fachräume, die Orientierungsstufenräume, die Turnhalle und das Schülercafé gelten besondere Benutzungsordnungen.

Die Aufsicht im Schulgebäude und auf dem Schulhof regelt eine besondere Aufsichtsordnung.

 

Zusätzliche Bitte:

Die Schulleitung bittet darum, dass Schülerinnen und Schüler dem Ruf und dem Ansehen des Eichendorff-Gymnasiums entsprechend ordentlich gekleidet zur Schule kommen. Daher halten wir es für unschicklich, bauchnabelfrei oder mit Baseball-Kappen in der Schule herumzulaufen.

 

 

16. Schullandheim in Urbach/Ww.

Unsere Schule unterhält seit 97/98 ein festes Mietverhältnis im Schullandheim

Urbach/Ww. Zu festgelegten Zeiten (4 – 6 Wochen im Jahr) können sich dort Klassen, Kurse, Musikgruppen oder die SV zu sehr günstigen Bedingungen aufhalten.

Vorsitzender des Schullandheim-Vereins e.V. des Eichendorff-Gymnasiums ist Herr Dr. Kienle, Tel. 02 61-70 10 24. Das Schullandheim wird auch vom VFF unterstützt (vgl. Nr. 7).

 

16. Termine des Arbeitskreises "Lebendige Antike"

14.11.07 Augustus und die Großprovinz Germanien

28.11.07 Vergils Aeneis und ihre Nachwirkung in der Renaissance

06.02.08 Libyens Stadtkultur in der Antike und heute

27.02.08 Die Mosella des Ausonius und ihre Nachwirkung

12.04.08 Exkursion nach Mainz

Die Vorträge finden jeweils um 19.30 Uhr im Medienraum der Schule statt.

 

 

 

 

Ich habe die Schulinformation Nr. 34 vom 31.08.2007

zur Kenntnis genommen.

       

Name: ...........................................................................................

 

..............................................        ................................................

Ort, Datum                                    Unterschrift

 

 

 

Rückgabe bis spätestens 14.09.2007 an die Klassen- oder Stammkursleiter

 

 

 

 

(Die Klassen- und Stammkursleiter heben die Unterschriften bitte bis zum

Schuljahresende auf)