AktuellesInformationenSchuleUnterrichtUNESCOInterner Bereich Koblenz, den  05.02.2012 
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Schulinformation Nr. 33

Die Schulinformation vom 08.09.06 als Download.

 

 

Schulinformation des Eichendorff-Gymnasiums Koblenz

(Nr. 33 – 08.09.2006)

Sehr geehrte Eltern,

ich grüße Sie zum neuen Schuljahr und wünsche uns allen – Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen – ein erfolgreiches Schuljahr 2006/2007.

 

Lassen Sie uns wieder für eine gute Schulatmosphäre sorgen, mit Toleranz und Interesse den anderen begegnen, eventuell auftretende Meinungsverschiedenheiten offen aussprechen, um dem gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsauftrag von Elternhaus und Schule gerecht zu werden. Nehmen Sie bitte als Eltern wie bisher aktiv an unserem Schulleben teil.

 

Zu Beginn des Schuljahres 2006/07 erhalten Sie wieder wichtige Informationen. Wir bitten Sie diese Informationsblätter gut aufzuheben, da immer wieder darauf zurückgegriffen werden muss, z. B. in Bezug auf Ferientermine, die Schulordnung, Beurlaubungsbedingungen u. ä. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Rücklauf bestätigen Sie die Kenntnisnahme auch schulrechtlicher Bedingungen. Eine ausführliche Chronik des vergangenen Schuljahres wird der im Dezember erscheinende Jahresbericht 2005/06 enthalten.

Kollegium, Schulleitung und Elternbeirat wünschen allen am Schulleben Beteiligten ein

gutes Schuljahr 2006/07, besonders unseren neuen 120 Sextanerinnen und Sextanern

sowie den Zugängen von anderen Schulen.

 

Bei Schwierigkeiten und Problemen wollen wir in offenem Gespräch gemeinsam nach Lösungen suchen. Für erste telefonische Kontakte und Terminabsprachen stehe ich dafür von Montag bis Freitag von 13.05 – 13.35 Uhr zur Verfügung (Tel. 02 61 / 915 940). Auch Herr StD Immel (stellvertretender Schulleiter), Frau OStR’ Balzer-Engel (für Fragen der Orientierungsstufe), Herr StD Siemsen (Fragen zur Sekundarstufe I), Frau StD' Ehmer (Fragen zur MSS), Herr StD Hens (Schullaufbahnberatung) stehen nach Anmeldung über das Sekretariat zur Verfügung. Bei Problemen in einzelnen Fächern bitte ich Sie, sich jedoch zunächst an die einzelnen Lehrkräfte zu wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

W. Selbert

Oberstudiendirektor

 

 

1. Ferientermine, unterrichtsfreie Tage, wichtige schulische Termine, Beurlaubungen:

(Bei den Ferienterminen sind jeweils der erste und letzte Ferientag angegeben.)

Herbst 2006 09.10.06 (Mo.)-20.10.06 (Fr.)

Weihnachten 2006/07 22.12.06 (Fr.) – 05.01.07 (Fr.)

Ostern 2007 28.03.07 (Mi.)- 13.04.07 (Fr.)

Sommer 2007 09.07.07 (Mo.) - 17.08.07 (Fr.)

 

Bewegliche Ferientage in Koblenz 2006/07:

Mo., 19.02.07 (Rosenmontag)

Fr., 18.05.07 (Freitag nach Christi Himmelfahrt)

Di., 20.02.07 (Fastnacht)

Fr., 08.06.07 (Freitag nach Fronleichnam)

 

Weitere schulfreie Tage:

Mo., 02.10.06 (vorgearbeitet am Musikfest)

Di., 01.05.07 Maifeiertag

Di., 03.10.06 Tag der deutschen Einheit

Do., 17.05.07 Christi Himmelfahrt

Mi., 01.11.06 Allerheiligen

Mo., 28.05.07 Pfingstmontag

Do., 07.06.07 Fronleichnam

 

Wichtige schulische Termine:

Mi., 06.09.06

Ada-Lovelace-Vorstellung für Schülerinnen der Klassen 9 und 10

Mo., 11.09.06

37. Woche: 11.–16.09.: Kursfahrten MSS 12

Di., 19.09.06 bis Do., 28.09.06:

England-Austausch (Trowbridge in Koblenz)

Mi., 04.10.06

Klausurtag der Kernteams der 5. Klassen in Boppard (9.00–17.00 Uhr)

Mo., 06.11.06

Beginn der Methodentage in Klassen 5 (3 Tage in 44. KW)

Mi., 08.11.06

Berufs- und Schullaufbahnberatung für die Klassen 9 und 10

Mi., 20.12.06

Ende der schriftlichen Überprüfungen des 1. Schulhalbjahres für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5–12

Do., 11.01.07

Beginn der schriftlichen Abiturprüfungen

Fr., 26.01.07

Ausgabe der Halbjahreszeugnisse 5–12 (4. Stunde)

Mo., 05.02.07

Information der 10. Klassen über Grund- und Leistungsfächer in der MSS

Mo., 19.03.07

Mündliche Abiturprüfungen

Di., 20.03.07

Mündliche Abiturprüfungen

Fr., 23.03.07

Abiturfeier

Di., 08.05.07

Wahl der 2. Pflichtfremdsprache für das Schuljahr 2007/08

Fr., 01.06.07

Ende der schriftlichen Überprüfungen der Klassen 5 und 7–12

Mo., 04.06.07

Antragsschluss auf Berücksichtigung besonderer Umstände bei der Versetzung und Wiederholung einer Klasse

Do., 14.06.07

Begegnungsnachmittag der neuen Sextaner

Mi., 20.06.07

bis Mi., 27.06.07: England-Austausch (Attleborough in Koblenz)

 

Beurlaubungen:

Beurlaubungen vor und nach Ferienabschnitten sind lt. Schulordnung (§ 36) nicht erlaubt.

Nur in wirklich dringenden Ausnahmefällen ist drei Wochen vorher ein schriftlicher Antrag mit ausreichender Begründung an die Schulleitung zu richten. Ferienreisen oder Flugtermine werden als Begründung nicht akzeptiert. Darauf hat das Kultusministerium in einem eigenen Rundschreiben nochmals deutlich hingewiesen!

Über Beurlaubungen für einzelne Stunden entscheiden die Fachlehrer, über solche bis zu 3 Tage die Klassen- oder Stammkursleiter.

Wenn Klassen- oder Kursarbeiten geschrieben werden, besteht bei Beurlaubung kein Anspruch auf Nachschreiben!

 

Dringender Hinweis:

Nicht wenige Schülerinnen und Schüler vor allem der Oberstufe sind umfangreiche feste Arbeitsverhältnisse eingegangen, die mit schulischen Terminen und schulischen Anliegen kollidieren. Eltern und Arbeitgeber müssen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur Jugendarbeit beachten, sonst drohen u. U. empfindliche Strafen!

(Vollzeitschüler gelten dem Gesetz nach als Kinder!) Grundsätzlich gilt: Wer zwei, drei halbe Tage einem Job nachgeht, kann in der Regel in der Schule keinen Erfolg haben.

 

2. Unterrichtszeiten und Sprechzeiten der Lehrkräfte

Unterricht Montag – Freitag:

  1. Stunde: 08.00– 08.45 Uhr

  2. Stunde: 08.50– 09.35 Uhr

  3. Stunde: 09.40–10.25 Uhr 

  Große Pause

  4. Stunde: 10.45–11.35 Uhr

  5. Stunde: 11.35–12.20 Uhr

  6. Stunde: 12.20–13.05 Uhr

  7. Stunde: 13.15–14.00 Uhr

  8. Stunde: 14.00–14.45 Uhr

  9. Stunde: 14.45–15.30 Uhr

10. Stunde: 15.30–16.15 Uhr

11. Stunde: 16.15–17.00 Uhr

 

In Abstimmung mit dem Schulelternbeirat gibt es am Eichendorff-Gymnasium keinen festen Elternsprechtag; ausreichend lange Gesprächstermine mit den Lehrerinnen und Lehrern sind über die Kinder oder das Sekretariat zu vereinbaren und sollen innerhalb von 8 Tagen stattfinden.

 

3. Telefon/Schließfächer/Leihinstrumente

In der Schule hat der Förderverein für Schüler und Lehrer ein Münztelefon installiert. Er trägt einen Teil der Kosten.

Für die Miete von Schließfächern zum Deponieren von Musikinstrumenten wende man sich an Frau Förster, für die von Leihinstrumenten an Herrn Scherhag.

Für Fahrradhelme, Schulbücher u. a. gibt es Schließfächer in der Schule. Die Jahresmiete von ca. 12,- Euro wird per Bankeinzug erhoben. Herr StD Immel gibt Auskunft über freie Fächer und regelt die Vermietung.

 

4. Personalveränderungen 2006/07

Zum Schuljahresende 2005/06 haben wir uns von einer Reihe von Kolleginnen und Kollegen verabschiedet.

Frau StD’ Reichenberger ist nach 28 Jahren Schuldienst am Eichendorff-Gymnasium in den Ruhestand versetzt worden. Sie hat mit großem Engagement und in vorbildlicher Weise die Orientierungsstufe geleitet und ihr ein eigenes Profil gegeben.

Herr StD Helbach ist nach 30 Dienstjahren am Eichendorff-Gymnasium ebenfalls in den Ruhestand versetzt worden. Er hat wichtige Funktionen in der internen Schulverwaltung (z.B. Archiv, Bibliothek, Praktikantenbetreuung) engagiert wahrgenommen.

Wir wünschen beiden Kollegen einen „aktiven Unruhestand“.

Frau Wiederrecht ist mit einer Planstelle an das Studienkolleg Koblenz versetzt worden.

Frau Speer ist als Seiteneinsteigerin nach Nordrhein-Westfalen gewechselt.

Herr Koers ist zum Hilda-Gymnasium gewechselt, ebenso Herr Ziesche.

Herr Kropp unterrichtet nun mit vollem Stundendeputat am Görres-Gymnasium.

Herr Birken hat eine Vertretungsstelle in Nordrhein-Westfalen angenommen.

Wir danken den Kolleginnen und Kollegen für ihren engagierten Einsatz an unserer Schule.

 

Als neue Kollegen begrüßen wir am Eichendorff-Gymnasium:

Herrn StR Artmann (Bildende Kunst/Englisch),

Frau StR’ Groß (Englisch/Geschichte),

Herr OStR Mager (Physik/kath. Religionslehre),

Frau RL Mulalić unterrichtet Mathematik mit 18 Wochenstunden.

 

Unsere ehemaligen Referendare Frau Breit, Herr Moch und Herr Mueller wurden zu Studienräten ernannt und mit vollem Stundendeputat am Eichendorff-Gymnasium eingesetzt.

Herr StR Wagener hat seine Ausbildung als Seiteneinsteiger erfolgreich abgeschlossen und steht der Schule mit einem Deputat von 24 Stunden pro Woche zur Verfügung.

Herr OStR Gietzen hat nach einjähriger Beurlaubung seinen Dienst in den Fächern Musik/Geschichte wieder aufgenommen.

 

Unsere Referendarinnen Frau Becker, Frau Drost und Frau Rieder haben in diesem Schuljahr mit dem eigenverantworteten Unterricht begonnen.

 

Allen neuen Kolleginnen und Kollegen wünschen wir für ihre Arbeit am Eichendorff-Gymnasium viel Erfolg.

 

5.1  Statistisches (Stand 28.08.06):

Im Schuljahr 2006/07 besuchen 879 Schülerinnen und Schüler unsere Schule.

 

5a 30 Frau Neddermeyer (Herr Schadebrodt)

5b 30 Frau Brück (Frau Förster)

5c 30 Frau Meigel (Frau Rosenbach)

5d 30 Frau Balzer-Engel (Herr Mager)

 

6a 31 Frau Birkenbihl-Münch (Frau Stück)

6b 32 Herr Ahrens (Frau Barth)

6c 31 Frau Nohr-Görgen (Frau Rieder)

 

7a 30 Herr Scherhag (Frau Breit)

7b 30 Frau Mulalić (Frau Drost)

7c 28 Herr Artmann (Frau Becker)

7d 28 Frau Groß (Frau Kalt)

 

8a 32 Frau Schröder (Herr Artmann)

8b 34 Herr Siemsen (Frau Derschum)

8c 32 Frau Neumann (Frau Tippel)

 

9a 27 Herr Mueller (Herr Immel)

9b 31 Herr Rieß (Frau Kober)

9c 31 Frau Barth (Herr Siemsen)

 

10a 26 Herr Dörner (Frau Henrich)

10b 24 Herr Roggenbuck (Herr Trenner-Wißner)

10c 21 Frau Stück (Herr Moch)

 

MSS

11 100 Stammkurse: Mathematik

12 99 Stammkurse: Deutsch

13 92 Stammkurse: Gesellschaftskunde

 

 

 

5.2  Arbeitsgemeinschaften

– Für die Teilnahme am Angebot im Fach Musik (Chöre, Bands, Ensembles, Instrumentalunterricht usw.) wende man sich an Frau Förster.

– Herr Rieß betreut die Video-AG.

– Herr Trenner-Wißner betreut die Schach-AG.

– Für die Theater-AG wende man sich an Herrn Dörner.

– Frau Brück betreut in einer AG Schüler, die bei „Jugend forscht“ mitmachen wollen.

– Herr Rieß und Herr Moch betreuen die AG Rettungsschwimmen.

– Frau Breit betreut die AG Schülerzeitung.

– Frau Lehmen leitet die AG Rudern.

– Herr Hens bietet eine Energie-AG an.

– Frau Stück leitet die Patenschaftsschüler-AG.

– Frau Dams-Rudersdorf und Frau Kober bieten eine Limes-AG an.

– Frau Kalt leitet eine Spanisch-AG.

– Herr Mueller bietet eine AG Englisch-Konversation an.

– Herr Wagener bietet eine AG Wirtschaftsenglisch an.

– Frau Werner und Herr Parma betreuen eine Kunst-AG.

Für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften wende man sich an die genannten Lehrerinnen und Lehrer.

 

5.3  PES-Programm

Unsere Schule nimmt am „Projekt erweiterte Selbstständigkeit“ teil, d. h., wir können für begrenzte Zeiten (z.B. 1 Woche, 1 Monat) Vertretungslehrer „besorgen“, die einspringen wenn z.B. andere Lehrer auf Klassenfahrt sind oder aus Krankheitsgründen länger fehlen müssen.

Zu diesem Zweck arbeiten wir z. Z. an einer „PES“-Kartei von Fachkräften, die kurzfristig zur Vertretung bereitstehen. Dabei muss nicht unbedingt z. B. der ausfallende Lateinunterricht ersetzt werden, sondern in den „Latein“-Stunden kann etwa auch Sozialkunde, Erdkunde oder Wirtschaftsenglisch stattfinden.

 

6.    Schulelternsprecherin ist Frau Dr. Mechthild Kupp, Tel. (02 61) 2 17 67.

 

7.   Förderverein (VFF)

Die Unterstützung der Schule durch den „Verein der Freunde und Förderer“ wird immer wichtiger; die ca. 400 Mitglieder (Eltern, Lehrer und Ehemalige) helfen uns in erheblichem Umfang durch finanzielle Zuwendungen für Studienfahrten, Schüleraustausch, Musikfreizeiten oder Unterrichtsmaterial, Instrumente u.ä.

Zu Beginn des Schuljahres werden nochmals Aufnahmeanträge verteilt mit der Bitte, die Arbeit des VFF durch einen Jahresbeitrag von wahlweise 12,-, 18, 24,-, 30,-, 36,-, 42,- oder 48,- Euro zu unterstützen.

 

Für Rückfragen steht auch der Vorsitzende des VFF zur Verfügung:

Herr Gunther Schmitz, den Sie über die Schulanschrift erreichen können.

Das Konto des VFF lautet: 130 005 bei der Sparkasse Koblenz (BLZ 570 501 20).

Der VFF ist unter Nr. 220 209 beim Finanzamt Koblenz als gemeinnützig anerkannt; Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar. Im Jahresbericht der Schule gibt der VFF jeweils einen kurzen Rechenschaftsbericht und begrüßt die neuen Mitglieder.

 

8.    Datenschutz

Der Datenschutz verlangt, dass jede Veröffentlichung von Namen und Fotos in der Presse, in Schulinformationen, Jahresberichten, Schülerzeitungen u. ä. die Zustimmung des Genannten oder Abgebildeten voraussetzt. Das gilt sogar für Abiturienten- und Klassenlisten. Da die Schulleitung nicht bei jedem Anlass (z. B. Musikfest) jeden Beteiligten fragen kann, ob er mit der Veröffentlichung einverstanden ist, wird folgender Weg vorgeschlagen: Wer gegen eine Nennung seines Namens oder die Veröffentlichung von Fotos ist, teile das bitte der Schulleitung schriftlich bis zum 01.10.06 mit.

 

9.    Schulordnung

Die Schulordnung, die auch die Zeugnis- und Versetzungsordnung enthält, kann bei der Schulleitung eingesehen werden. Wer sich selbst eine bestellen möchte: Verlag Emil Sommer, 67269 Grünstadt

 

10.  Versäumnisse von Kursarbeiten (MSS 11 – 13)

Die Gesamtkonferenz hat beschlossen, dass das Fehlen bei Kursarbeiten in der MSS nur mit ärztlichem Attest oder aus anderen wichtigen Gründen, die der MSS-Leiter in Absprache mit dem Fachlehrer anerkennt, entschuldigt wird.

 

11.  Einige wichtige Abschnitte aus der Schulordnung:

§ 7     Der Schüler ist verpflichtet, schulische Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist für die Sauberkeit der Schulgebäude und des Schulgeländes mitverantwortlich. Er haftet … für Schäden am Schulvermögen …

§ 33    Die Abmeldung vom Unterricht in einem Wahlfach (z.B. Fremdsprache) ist nur am Ende des Schulhalbjahres zulässig. Ein Schüler kann von einem Wahlfach oder von einer freiwilligen AG ausgeschlossen werden, wenn er nicht ausreichend mitarbeitet oder die gestellten Anforderungen nicht erfüllt.

§ 34    Die Schüler dürfen während der Schulzeit das Schulgebäude nur mit Erlaubnis eines Lehrers verlassen; in Pausen und Freistunden ist Schülern der MSS das Verlassen erlaubt.

§ 35    Ist ein Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen (z.B. Wandertag) teilzunehmen, so haben er oder die Eltern, falls er minderjährig ist, die Gründe schriftlich darzulegen … Bei längerer Verhinderung ist die Schule spätestens am 3. Tag zu unterrichten.

§ 36    Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt der Fachlehrer. Bis zu drei Unterrichtstagen gewährt der Klassenleiter oder der Stammkursleiter, in anderen Fällen der Schulleiter. Beurlaubungen vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen kann der Schulleiter gestatten.

§ 40    Das (freiwillige) Zurücktreten (in die nächstniedrigere Klassenstufe 7- 10) muss von den Eltern spätestens am letzten Unterrichtstag vor den Osterferien beantragt werden.

§ 65.4 Spätestens einen Monat vor dem letzten Unterrichtstag eines Schuljahres können schriftliche Anträge auf Berücksichtigung besonderer Umstände bei der Entscheidung über die Versetzung oder Wiederholung eingereicht werden.

§ 65.5 Wird Epochalunterricht … erteilt, so wird die Zeugnisnote des Halbjahres-zeugnisses der Entscheidung über die Versetzung … zugrunde gelegt.

 

12.  Spezieller Epochalunterricht in diesem Jahr

In den 8. Klassen findet Epochalunterricht in den Fächern Religion/Ethik und Geschichte statt.

 

13.  Hinweise zum Versicherungsschutz (VV des KM vom 19.08.82):

– Bei vorzeitig beendetem Unterricht (z. B. Hitzefrei, Erkrankung des Fachlehrers) gehen wir davon aus, dass alle Schüler sofort die Schule verlassen dürfen. Wer eine Beaufsichtigung bis zur nächsten Heimfahrtgelegenheit wünscht, teilt das bitte schriftlich der Schulleitung mit.

– In jedem Fall ist grundsätzlich nur der direkte Schulweg versichert. Private Besorgungen, z. B. Einkäufe auf dem Schulweg durchbrechen den Versicherungsschutz.

– Schüler, die wegen Übelkeit o.ä. die Schule verlassen wollen, müssen sich im Sekretariat einen Entlassungsschein holen. Vorher haben sie ihre Eltern anzurufen und ihr Heimkommen anzukündigen. Die Eltern geben den Entlassungsschein bitte so bald wie möglich an die Schule zurück.

 

14.  Kopiergeld

Für Kopien von Unterrichtsmaterialien werden über die Klassen-/Stammkursleiter 5,- Euro pro Schuljahr eingesammelt.

 

15.  Hausordnung

Nach § 88 der „Übergreifenden Schulordnung“ vom 11. Juni 1997 wird folgende Schulordnung erlassen.

Diese Hausordnung, die jede Schülerin und jeder Schüler bei der Anmeldung erhält, regelt den Schulalltag und soll ein geordnetes Zusammenleben aller am

Schulleben Beteiligten ermöglichen, das von gegenseitiger Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft getragen ist.

 

1. Grundregel:

Jede/r hat sich so zu verhalten, dass er/sie weder sich selbst noch andere gefährdet noch Sachschaden verursacht. Bei schuldhaft herbeigeführten Schäden haftet der Verursacher.

 

2. Verhalten zu Beginn des Unterrichts

2.1. Lehrer/innen und Schüler/innen berücksichtigen die schwierigen Verkehrsverhältnisse und verlassen ihre Wohnung so rechtzeitig, dass sie pünktlich zum Unterricht anwesend sind.

2.2. Aus Sicherheitsgründen betreten die Schüler/innen das Schulgebäude durch den Hofeingang. Die Schüler/innen, deren Unterricht um 8.00 Uhr beginnt, die aber vor 7.40 Uhr eintreffen, können in die Aufenthaltsräume gehen. Der Einfahrtsbereich des Schulhofes ist freizuhalten.

2.3. Das Schulgebäude wird um 7.50 Uhr für die erste Stunde geöffnet. Bei ungünstiger Witterung lässt der Hausmeister die Schüler/innen bereits früher ins Gebäude ein, jedoch nicht vor 7.40 Uhr.

2.4. Schüler/innen, deren Unterricht nicht mit der ersten Stunde beginnt, begeben sich, sofern sie wegen der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel früher in der Schule eintreffen, durch den Hofeingang in die Aufenthaltsräume („Aquarium“ und Schülercafe). Der Aufenthalt in den Klassen oder Fluren ist nicht gestattet.

2.5. Der Unterricht beginnt und endet mit dem Klingelzeichen. Bei Verspätung kann eine schriftliche Entschuldigung (Erklärung der Erziehungsberechtigten) verlangt werden.

2.6. Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrerin / der Lehrer nicht im Klassenraum, wird dies vom Klassen- bzw. Kurssprecher dem Sekretariat gemeldet. Die Schüler/innen bleiben im Raum, bis von der Schulleitung neue Weisung erfolgt.

2.7. Turnhalle und Fachräume dürfen in der Regel nur in Begleitung einer Lehrerin / eines Lehrers betreten werden.

 

3. Verhalten während der Pausen und Freistunden

3.1. Während der kleinen Pausen bleiben die Schüler in ihrem Klassenraum oder in dessen Nähe.

3.2. In der großen Pause begeben sich die Schüler/innen auf den Schulhof und betreten das Gebäude wieder nach dem ersten Klingeln am Ende der großen Pause, begründete Ausnahmen sind möglich (z.B. Gespräche mit Lehrer/innen, Beantragen und Abholen von Schülerbescheinigungen, Bibliotheksausleihen).

3.3. Das Verlassen des Schulgeländes ist Schülerinnen und Schülern der Klassen 5–10 nur in Ausnahmefällen und nur mit Genehmigung des am Hofeingang aufsichtführenden Lehrers gestattet. Schülerinnen und Schülern ist der Aufenthalt vor und auf der Freitreppe nicht gestattet.

3.4. Das Betreten und Überklettern der Schulhofeinfriedung ist verboten. Es ist nicht erlaubt, den Keller und den Außengang im dritten Stock zu betreten. Aus Sicherheitsgründen sind auch das Sitzen auf den Fensterbänken und das Laufen auf den Fluren verboten.

3.5. Zweimaliges Schellen zu Beginn der Großen Pause bedeutet, dass die Schüler/innen im Hause bleiben dürfen (z.B. bei starkem Regen).

 

4.       Verschiedenes

4.1.  Alle sind verpflichtet, zur Sauberkeit im Schulgebäude beizutragen. Abfälle gehören in die dafür bestimmten Behälter. Schüler/innen können zu Reinigungsdiensten herangezogen werden.

4.2   In der Aula und in Räumen mit Teppichboden sind Essen und Trinken nicht erlaubt. Kaugummikauen ist im Gebäude generell verboten.

4.3.  Handys sind bei allen Arten von schriftlichen Überprüfungen auf dem Lehrertisch abzulegen. Sie müssen während des Unterrichts abgeschaltet sein.

4.4   Aus gesundheitlichen und erzieherischen Gründen sind den Schülerinnen und Schülern das Rauchen und der Alkoholkonsum durch die Schulordnung untersagt. Über Ausnahmen für die Schüler/innen der Sekundarstufe II entscheidet der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schulelternbeirat (vgl. § 80 SchO).

4.5   Motorisierte Zweiräder sind nur an den vorgesehenen Stellen, Fahrräder nur so abzustellen, dass sie niemanden gefährden oder behindern. Das Befahren des Hofes ist wegen Gefährdung der Mitschüler verboten. Dies gilt auch für Skateboards, Inliners u. ä. im Hause und auf dem Hof.

4.6   Schüler/innen dürfen Autos nicht auf dem Schulhof parken. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

4.7   Ballspiele auf dem Schulhof außerhalb des Sportunterrichts sind nur unter der Bedingung gestattet, dass der Unterricht in den angrenzenden Klassen nicht gestört wird. Im Übrigen gilt Punkt 1 der Hausordnung.

4.8   Geld sollte nur in geringem Umfang in die Schule mitgebracht werden. Jeder hat es stets bei sich zu tragen, um Diebstähle unmöglich zu machen. Für Geld und Wertsachen besteht kein Versicherungsschutz.

4.9.  Gegenstände, durch die Gesundheit und Leben anderer gefährdet werden können, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

4.10. Zum Unterricht in den Fachräumen sind alle Schulsachen mitzunehmen. Der Raum ist von der Lehrerin/dem Lehrer, die/der zuletzt unterrichtet hat, abzuschließen.

4.11. Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle hochzustellen.

 

5. Besondere Bestimmungen

5.1. Das Verhalten im Gefahrenfalle regelt eine besondere Alarmordnung, die in den Räumen sichtbar angebracht werden muss.

5.2  Für die Bibliotheken, die Fachräume, die Orientierungsstufenräume, die Turnhalle und das Schülercafe gelten besondere Benutzungsordnungen.

5.3  Die Aufsicht im Schulgebäude und auf dem Schulhof regelt eine besondere Aufsichtsordnung.

 

Diese Hausordnung tritt am 4.12.2000 in Kraft.

 

Zusätzliche Bitte: Die Schulleitung bittet darum, dass Schülerinnen und Schüler dem Ruf und dem Ansehen des Eichendorff-Gymnasiums entsprechend ordentlich gekleidet zur Schule kommen. Daher halten wir es für unschicklich, bauchnabelfrei oder mit Baseball-Kappen in der Schule herumzulaufen.

 

16. Schullandheim in Urbach/Ww.

Unsere Schule unterhält seit 97/98 ein festes Mietverhältnis im Schullandheim Urbach/Ww. Zu festgelegten Zeiten (4–6 Wochen im Jahr) können sich dort Klassen, Kurse, Musikgruppen oder die SV zu sehr günstigen Bedingungen aufhalten.

Vorsitzender des Schullandheim-Vereins e.V. des Eichendorff-Gymnasiums ist Herr Dr. Kienle, Tel. (02 61) 70 10 24. Das Schullandheim wird auch vom VFF unterstützt (vgl. Nr. 7).

 

Ich habe die Schulinformation Nr. 33 vom 08.09.2006 zur Kenntnis genommen.

Name:

 

Ort, Datum                            Unterschrift

 

Rückgabe bis spätestens 22.09.2006 an die Klassen- oder Stammkursleiter.

(Die Klassen- und Stammkursleiter heben die Unterschriften bitte bis zum Schuljahresende auf)