Unsere Hausordnung
Eichendorff-Gymnasium Koblenz
Hausordnung
Nach § 88 der „Übergreifenden Schulordnung“ vom 14. Juni 2006 wird folgende Hausordnung erlassen.
Diese Hausordnung regelt den Schulalltag und soll ein geordnetes Zusammenleben aller am Schulleben Beteiligten ermöglichen, das von gegenseitiger Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft getragen ist.
1. Grundregel:
Jede/r hat sich so zu verhalten, dass er/sie weder sich selbst noch andere gefährdet noch Sachschaden verursacht. Bei schuldhaft herbeigeführten Schäden haftet der Verursacher.
2. Verhalten zu Beginn des Unterrichts
2.1.
Lehrer/innen und Schüler/innen berücksichtigen die schwierigen Verkehrsverhältnisse und verlassen ihre Wohnung so rechtzeitig, dass sie pünktlich zum Unterricht anwesend sind.
2.2.
Aus Sicherheitsgründen betreten die Schüler/innen das Schulgebäude durch den Hofeingang. Die Schüler/innen, deren Unterricht um 8.00 Uhr beginnt, die aber vor 7.40 Uhr eintreffen, können in die Aufenthaltsräume gehen. Der Einfahrtsbereich des Schulhofes ist freizuhalten.
2.3.
Das Schulgebäude wird um 7.50 Uhr für die erste Stunde geöffnet. Bei ungünstiger Witterung lässt der Hausmeister die Schüler/innen bereits früher ins Gebäude ein, jedoch nicht vor 7.40 Uhr.
2.4.
Schüler/innen, deren Unterricht nicht mit der ersten Stunde beginnt, begeben sich, sofern sie wegen der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel früher in der Schule eintreffen, durch den Hofeingang in die Aufenthaltsräume („Aquarium“ und Schülercafe). Der Aufenthalt in den Klassen oder Fluren ist nicht gestattet.
2.5.
Der Unterricht beginnt und endet mit dem Klingelzeichen. Bei Verspätung kann eine schriftliche Entschuldigung (Erklärung der Erziehungsberechtigten) verlangt werden.
2.6.
Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrerin / der Lehrer nicht im Klassenraum, wird dies vom Klassen- bzw. Kurssprecher dem Sekretariat gemeldet. Die Schüler/innen bleiben im Raum, bis von der Schulleitung neue Weisung erfolgt.
2.7.
Turnhalle und Fachräume dürfen in der Regel nur in Begleitung einer Lehrerin / eines Lehrers betreten werden.
3. Verhalten während der Pausen und Freistunden
3.1.
Während der kleinen Pausen bleiben die Schüler in ihrem Klassenraum oder in dessen Nähe.
3.2.
In der großen Pause begeben sich die Schüler/innen auf den Schulhof und betreten das Gebäude wieder nach dem ersten Klingeln am Ende der großen Pause, begründete Ausnahmen sind möglich (z.B. Gespräche mit Lehrer/innen, Beantragen und Abholen von Schülerbescheinigungen, Bibliotheksausleihen).
3.3.
Das Verlassen des Schulgeländes ist Schülerinnen und Schülern der Klassen 5-10 nur in Ausnahmefällen und nur mit Genehmigung des am Hofeingang aufsichtführenden Lehrers gestattet. Schülerinnen und Schülern ist der Aufenthalt vor und auf der Freitreppe nicht gestattet.
3.4.
Das Betreten und Überklettern der Schulhofeinfriedung ist verboten. Es ist nicht erlaubt, den Keller und den Außengang im dritten Stock zu betreten. Aus Sicherheitsgründen sind auch das Sitzen auf den Fensterbänken und das Laufen auf den Fluren verboten.
3.5.
Zweimaliges Schellen zu Beginn der Großen Pause bedeutet, dass die Schüler/innen im Hause bleiben dürfen (z.B. bei starkem Regen).
4. Verschiedenes
4.1.
Alle sind verpflichtet, zur Sauberkeit im Schulgebäude beizutragen. Abfälle gehören in die dafür bestimmten Behälter. Schüler/innen können zu Reinigungsdiensten herangezogen werden.
4.2
In der Aula und in Räumen mit Teppichboden sind Essen und Trinken nicht
erlaubt. Kaugummikauen ist im Gebäude generell verboten.
4.3.
Handys sind bei allen Arten von schriftlichen Überprüfungen auf dem Lehrertisch abzulegen. Sie müssen während des Unterrichts abgeschaltet sein.
4.4
Aus gesundheitlichen und erzieherischen Gründen sind den Schülerinnen und Schülern das Rauchen und der Alkoholkonsum durch die Schulordnung untersagt. Über Ausnahmen für die Schüler/innen der Sekundarstufe II entscheidet der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schulelternbeirat (vgl. § 80 SchO).
4.5
Motorisierte Zweiräder sind nur an den vorgesehenen Stellen, Fahrräder nur so abzustellen, dass sie niemanden gefährden oder behindern. Das Befahren des Hofes ist wegen Gefährdung der Mitschüler verboten. Dies gilt auch für Skateboards, Inliners u.ä. im Hause und auf dem Hof.
4.6
Schüler/innen dürfen Autos nicht auf dem Schulhof parken. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
4.7
Ballspiele auf dem Schulhof außerhalb des Sportunterrichts sind nur unter der Bedingung gestattet, dass der Unterricht in den angrenzenden Klassen nicht gestört wird. Im Übrigen gilt Punkt l der Hausordnung.
4.8
Geld sollte nur in geringem Umfang in die Schule mitgebracht werden. Jeder hat es stets bei sich zu tragen, um Diebstähle unmöglich zu machen. Für Geld und Wertsachen besteht kein Versicherungsschutz.
4.9.
Gegenstände, durch die Gesundheit und Leben anderer gefährdet werden können, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
4.10.
Zum Unterricht in den Fachräumen sind alle Schulsachen mitzunehmen. Der Raum ist von der Lehrerin/dem Lehrer, die/der zuletzt unterrichtet hat, abzuschließen.
4.11.
Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle hochzustellen.
5. Besondere Bestimmungen
5.1.
Das Verhalten im Gefahrenfalle regelt eine besondere Alarmordnung, die in den Räumen sichtbar angebracht werden muss.
5.2
Für die Bibliotheken, die Fachräume, die Orientierungsstufenräume, die Turnhalle und das Schülercafe gelten besondere Benutzungsordnungen.
5.3
Die Aufsicht im Schulgebäude und auf dem Schulhof regelt eine besondere Aufsichtsordnung.
Zusätzliche Bitte:
Die Schulleitung bittet darum, dass Schülerinnen und Schüler dem Ruf und dem Ansehen des Eichendorff-Gymnasiums entsprechend ordentlich gekleidet zur Schule kommen. Daher halten wir es für unschicklich, bauchnabelfrei oder mit Baseballkappen in der Schuel herumzulaufen.
